Einkommensteuer-Erklärung

Wir erstellen Ihre komplette Einkommensteuer-Erklärung (soweit möglich auch für Vorjahre), wenn Sie
  1. Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen oder Unterhaltsleistungen erzielen,
  2. Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinseinnahmen, Kapitalanlagen), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte (zum Beispiel private Veräußerungsgeschäfte) haben, die insgesamt die Höhe von 18.000 €, im Falle der Zusammenveranlagung von 36.000 €, nicht übersteigen.
Lohnsteuerhilfeverein Flensburg

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