Einkommensteuer-Erklärung
Wir erstellen Ihre komplette Einkommensteuer-Erklärung (soweit möglich auch für Vorjahre), wenn Sie- Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen oder Unterhaltsleistungen erzielen,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinseinnahmen, Kapitalanlagen), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte (zum Beispiel private Veräußerungsgeschäfte) haben, die insgesamt die Höhe von 18.000 €, im Falle der Zusammenveranlagung von 36.000 €, nicht übersteigen.