Vereinssatzung – Satzung für den Verein Lohnsteuerhilfeverein Flensburg e.V.

§ 1 – Name, Sitz und Arbeitsgebiet

Download der Satzung des Lohnsteuerhilfevereins Flensburg e.V. als PDFDer Verein führt den Namen Lohnsteuerhilfeverein Flensburg e.V. Er ist unter der Nummer 1776 in das Vereinsregister Flensburg eingetragen und trägt danach den Zusatz „e.V.“. Der Verein hat seinen Sitz in Flensburg und damit im Bezirk der Oberfinanzdirektion Schleswig-Holstein. Die Geschäftsleitung befindet sich in demselben Oberfinanzbezirk. Das Arbeitsgebiet des Vereins ist der Geltungsbereich des Grundgesetzes.

Haftungsausschluss (Disclaimer)

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Beitragsordnung

§ 1 — Beitragspflicht

Download der Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfevereins Flensburg e.V. als PDF Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages besteht unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht. Neu aufgenommene Mitglieder zahlen daneben eine Aufnahmegebühr. In bestimmten Fällen und bei einzelnen Gruppen von Mitgliedern, z.B. Mitglieder einer Gewerkschaft und ihre Ehegatten oder Lebenspartner, kann durch Vorstandsbeschluss auf die Erhebung einer Aufnahmegebühr verzichtet werden. Verheiratete Mitglieder, die das Wahlrecht zur Ehegattenveranlagung haben, zahlen einen gemeinsamen Beitrag und nur eine Aufnahmegebühr.

Jobs

Wir suchen Verstärkung …
Zur Verstärkung unserer Teams suchen wir in unserer Region weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (m/w/d) — haupt- oder nebenberuflich — als

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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Lohnsteuerhilfeverein Flensburg e.V.
Elbestraße 25
24943 Flensburg

Vertreten durch:

1. Vorsitzender: Herr Kai Büssenschütt

Vorstand

Vorsitzender Kai Büssenschütt (Bild) stellvertretende Vorsitzende Christiane Bankuty (Bild fehlt noch) stellvertretende Vorsitzende Beate Metzger (Bild) Geschäftsführer Andreas Büssenschütt
Lohnsteuerhilfeverein Flensburg

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