Belegabruf
Die Finanzverwaltung bietet uns den Service des elektronischen Belegabrufes an. Das bedeutet, dass wir einen Teil der Belege, welche die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt bekommt, abrufen können. Das sind zum Beispiel:- ihre elektronische Lohnsteuerbescheinigung,
- Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld …),
- Renten,
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Wir wissen bereits vor dem Einreichen, welche Daten dem Finanzamt schon vorliegen und sonst erst im Bescheid auftauchen würden.
- Vermeidung von Übertragungsfehlern beim Eintragen der Papierbelege.
- Zugriff auf Belege, die Sie sonst umständlich beschaffen müssten.
- Zeitersparnis bei der Beratung und Konzentration auf die wichtigeren Dinge, ihre individuellen Ausgaben.