Belegabruf

Die Finanzverwaltung bietet uns den Service des elektronischen Belegabrufes an. Das bedeutet, dass wir einen Teil der Belege, welche die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt bekommt, abrufen können. Das sind zum Beispiel:
  • ihre elektronische Lohnsteuerbescheinigung,
  • Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld …),
  • Renten,
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Dieses hat natürlich Vorteile, die wir auch in Ihrem Sinne gerne nutzen würden:
  • Wir wissen bereits vor dem Einreichen, welche Daten dem Finanzamt schon vorliegen und sonst erst im Bescheid auftauchen würden.
  • Vermeidung von Übertragungsfehlern beim Eintragen der Papierbelege.
  • Zugriff auf Belege, die Sie sonst umständlich beschaffen müssten.
  • Zeitersparnis bei der Beratung und Konzentration auf die wichtigeren Dinge, ihre individuellen Ausgaben.
Diese Freischaltung ist ein einmaliger Vorgang und muss nicht jedes Jahr wiederholt werden! Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, diese Freischaltung zu widerrufen.
Lohnsteuerhilfeverein Flensburg

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