Aufnahmeantrag

Aufnahmeantrag

Antrag zur Aufnahme in den Lohnsteuerhilfevereins Flensburg e.V. als PDF Mit dem ausfüllbaren PDF-Antrag beantragen Sie die Aufnahme in den Lohnsteuerhilfeverein Flensburg e.V.

Inhalt

  1. Sie anerkennen die Vereinssatzung und die Beitragsordnung durch Ihre Unterschrift
  2. Sie beauftragen den Lohnsteuerhilfeverein Flensburg e.V., Sie in allen Steuerangelegenheiten zu vertreten und die damit verbundenen Erklärungen abzugeben.
  3. Sie erteilen Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen: Der Lohnsteuerhilfeverein Flensburg wird bevollmächtigt, Sie in allen steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten zu vertreten, soweit der Lohnsteuerhilfeverein hierzu nach § 4 Nummer 11 StBerG befugt ist. Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Entgegennahme von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten aber nicht auf die Entgegennahme von Vollstreckungsankündigungen und Mahnungen. Die Vollmacht gilt für die Dauer der Mitgliedschaft des Vollmachtgebers im Lohnsteuerhilfeverein.
  4. Sie erklären sich einverstanden, dass Ihr Mitgliedsbeitrag nach aktueller Beitragsordnung am Anfang eines jeden Jahres zu entrichten ist und nehmen zur Kenntnis, dass die Inanspruchnahme der satzungsgemäßen Leistungen des Vereines kostenlos ist.
  5. Bei Beendigung Ihrer Mitgliedschaft haben Sie Ihre Kündigung gegenüber dem Vorstand bis spätestens 30.9. eines Jahres zu erklären. Die Mitgliedschaft erlischt dann am Ende des laufenden Kalenderjahres. Eine nach dem 30.9. abgegebene Kündigung ist erst zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres wirksam.
Lohnsteuerhilfeverein Flensburg

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